Betreuungsbüro

Matthias Övermöhle

Was ist rechtliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung ist das, was früher – bis 1992 – Vormundschaft war. Ist ein Mensch aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbständig zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Hierzu wird ein Antrag beim Betreuungsgericht gestellt. Das Gericht prüft dann den Anspruch. Hierzu werden Gutachten eingeholt und die Betreuungsbehörde der jeweiligen Stadt erstellt einen Sozialbericht. Das Gericht entscheidet dann in letzter Instanz, ob und in welchem Umfang die Betreuung eingerichtet wird. Der Betreuer kann dann in den zugewiesenen Aufgabenkreisen tätig werden.

Mittlerweile werden ca. 1.3 Millionen Menschen in Deutschland rechtlich betreut. Tendenz steigend.


Leistungen der rechtlichen Betreuung: 

  • Gesundheitssorge

ärztliche Behandlung sicherstellen
Pflegedienste beauftragen
Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
Klinikbehandlung veranlassen

  • Heimangelegenheiten
    Verträge prüfen und abschließen
    Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten

  • Behördenangelegenheiten

Interessen vertreten
Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
Ansprüche durchsetzen


  • Vermögensregelung

Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
Unterhaltspflichten prüfen
Schuldenregulierung einleiten
Erbangelegenheiten regeln
Vermögen und Finanzen verwalten

  • Wohnungsangelegenheiten

Wohnraum erhalten
Mietverträge prüfen und abschließen
Leben in der eigenen Wohnung sichern

(Quelle: www.berufsbetreuung.de)