Was ist rechtliche Betreuung?
Rechtliche Betreuung ist das, was früher – bis 1992 – Vormundschaft war. Ist ein Mensch aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbständig zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Hierzu wird ein Antrag beim Betreuungsgericht gestellt. Das Gericht prüft dann den Anspruch. Hierzu werden Gutachten eingeholt und die Betreuungsbehörde der jeweiligen Stadt erstellt einen Sozialbericht. Das Gericht entscheidet dann in letzter Instanz, ob und in welchem Umfang die Betreuung eingerichtet wird. Der Betreuer kann dann in den zugewiesenen Aufgabenkreisen tätig werden.
Mittlerweile werden ca. 1.3 Millionen Menschen in Deutschland rechtlich betreut. Tendenz steigend.
Leistungen der rechtlichen Betreuung:
- Gesundheitssorge
ärztliche Behandlung sicherstellen
Pflegedienste beauftragen
Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
Klinikbehandlung veranlassen
- Heimangelegenheiten
Verträge prüfen und abschließen
Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten - Behördenangelegenheiten
Interessen vertreten
Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
Ansprüche durchsetzen
- Vermögensregelung
Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
Unterhaltspflichten prüfen
Schuldenregulierung einleiten
Erbangelegenheiten regeln
Vermögen und Finanzen verwalten
- Wohnungsangelegenheiten
Wohnraum erhalten
Mietverträge prüfen und abschließen
Leben in der eigenen Wohnung sichern
(Quelle: www.berufsbetreuung.de)